Termin: 17. März 2023 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ort: Juridicum der Universität, Sitzungssaal 0.283, Schillerstr. 1, 91054 Erlangen
Anerkennung gem. § 15 FAO: Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.
Teilnahmegebühr: 150,00 € (einschließlich Getränke und Seminarunterlagen)
Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein
Das Seminar erläutert die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum „Gesellschaftsinsolvenzrecht“, das rechtlich ineinander verwobene Fragestellungen im Spannungsfeld des Gesellschafts- und Insolvenzrechts betrifft. Da beim Bundesgerichtshof unterschiedliche Zuständigkeiten für beide Rechtsgebiete bestehen, der II. Zivilsenat betreut das Gesellschaftsrecht, der IX. Zivilsenat das Insolvenzrecht, werden die rechtlichen Zusammenhänge zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vielfach nicht hinreichend berücksichtigt. Tatsächlich handelt es sich um äußerlich getrennte Materien, die inhaltlich zusammengehören. Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung Ansprüche gegen die Gesellschafter bestehen. Ferner können Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer gegeben sein. Diese Rechtsfragen sind zuvörderst gesellschaftsrechtlicher Natur und vom II. Zivilsenat zu entscheiden, können aber ohne insolvenzrechtliche Kenntnisse, soweit etwa die Tatbestandsmerkmale der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung betroffen sind, nicht sachgerecht beantwortet werden. Die Verfolgung von Insolvenzanfechtungsansprüchen und insbesondere die Behandlung von Gesellschafterdarlehen fällt in die Zuständigkeit des Insolvenzrechtssenats. Vor diesem Hintergrund dient das Seminar dem Ziel, die formal rechtlich getrennten Materien des Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechtsrechts in ihren gemeinsamen Schnittpunkten zusammenzuführen und den Teilnehmern anhand der aktuellen Rechtsprechung beider Senate das insoweit erforderliche Verbundwissen zu vermitteln. Während in der Vergangenheit der Übergang von dem Altrecht zu dem durch das MoMiG geprägten neuen Recht im Vordergrund stand, ist das Seminar nunmehr auf die neuere und neueste Rechtsprechung konzentriert.
Schwerpunkte aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts
Geschäftsführerhaftung aus § 64 GmbHG
– Voraussetzungen der Vorschrift
– Haftungsausschluss bei Delegation der Finanzkontrolle
– Berücksichtigung von Gegenleistungen
– Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
– Haftung des Liquidators
Insolvenzverschleppungshaftung (§ 823 Abs. 2 BGB, § 15a InsO)
Kapitalaufbringung
– Kaduzierung
– Kapitalerhöhung
– Sacheinlage
Kapitalerhaltung: Unterschiedliche Rechtslage in AG, GmbH und KG
Existenzvernichtungshaftung
– Firmenbestattung
– Verschmelzung
Patronatserklärung
Allgemeine Geschäftsführerhaftung
– Actio pro socio
– Deliktische Ansprüche
– Haftung gegenüber außenstehenden Dritten, Vertrag mit Schutzwirkung
– Geschäftschancenlehre, Tätigkeit außerhalb des Unternehmenszwecks
– Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und öffentlichen Abgaben
Haftung in der Personengesellschaft
– Actio pro socio
– Einlagenrückgewähr an Kommanditist
In das Seminar werden hochaktuelle Änderungen des Insolvenzrechts integriert.
– Differenzierung der Insolvenzantragspflicht des § 15a InsO im Blick auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
– Vereinheitlichung der bei Eintritt der materiellen Insolvenz angeordneten Zahlungsverbote (§ 64 GmbHG, § 92 AktG) unter dem Dach der Neuregelung des § 15b InsO: Klärung wichtiger Streitfragen durch den Gesetzgeber